Infobox 13: Baukalkulation, ÖNORM B 2061 – Geschäfts-
Baustellen- und Fertigungsgemeinkosten
Intro: Die Informationen zu Geschäfts-, Baustellen- und Fertigungsgemeinkosten beschreiben, dass Fertigungsgemeinkosten in einer stationären Fertigungsstätte anfallen und direkt oder indirekt den Produkten zugeordnet werden. Baustellengemeinkosten hingegen entstehen während des Betriebs einer Baustelle. Bei der Kalkulation ist es wichtig, zwischen Kosten der Vorfertigung und Montage zu unterscheiden, insbesondere bei den Personalkosten, die korrekt angegeben werden müssen. Gemeinkosten werden über Verteilungsschlüssel den verkaufbaren Leistungen zugeordnet.
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Fertigungsgemeinkosten fallen wegen der
Bereithaltung eine stationären Fertigungsstätte
(Werkstatt) an. Im Rahmen der Baukalkulation spielen die Kosten der
Vorfertigung bei einem geteilten Produktionsprozess eine Rolle. Bauteile (zB
Stahlbau, Fassadenbau, Bau von Schaltschränken) werden in der Produktionsstätte
vorgefertigt und anschließend auf einer Baustelle montiert.
Bei der Vorfertigung fallen Kosten an, die dem Produkt (zB der Tonne
Stahlbauteil) direkt zugeordnet werden kann (Einzelkosten der Fertigung).
Weiters fallen auch noch Kosten an, die nicht direkt zugeordnet werden können
(Kosten der Halle, der Maschinen usw). Diese Gemeinkosten werden über einen
Verteilungsschlüssel den verkaufbaren Leistungen zugerechnet.
Fertigungsgemeinkosten können nur auf die Einzelkosten der Vorprodukte
bezogen werden, sie können aber auch auf die gesamte Leistung (inkl der Monage) bezogen werden. Der Kostenträger ist in der
betrieblichen Kostenrechnung festzulegen.
Fertigungsgemeinkosten können auch in den Geschäftsgemeinkosten
aufgehen.
Baustellengemeinkosten fallen wegen dem
Betrieb einer Baustelle an.
Bei der Kalkulation der Personalkosten ist anzugeben, ob sich der
ermittelte Personalpreis auf die Vorfertigung oder die Montage bezieht
(K3-Blatt, Angabe im Blattkopf). Siehe dazu die Info zu den K-Blättern
oder das K3-Kalkulationstool.
Weiterer Informationen
Ein Verfahren für die Zuordnung finden sie unter der Info Nr 17.
Informationen zu Geschäfts- und Baustellengemeinkosten finden sie unter der
Info Nr 03.
Beachten Sie auch das Beispiel 02 in der Mittellohnpreisbroschüre für die
Eisen und Metall verarbeitenden Gewerbe.
Allgemein zur Baukalkulation: Baukalkulation, Kostenrechnung und ÖNORM
B 2061.
Beitrag vom
16.03.2022 / geändert 13.10.2023
Quicklinks
Eine Tool-Sammlung stellt nützliche Hilfen
für Kalkulation und Nachtragsmanagement zur Verfügung. Ein für alle
Branchen (Gewerbe, Kollektivverträge) verwendbares K3-Blatt-Kalkulationstool ist ebenfalls verfügbar.