Infobox 13: Baukalkulation, ÖNORM B 2061 – Geschäfts- Baustellen- und Fertigungsgemeinkosten

Intro: Die Informationen zu Geschäfts-, Baustellen- und Fertigungsgemeinkosten beschreiben, dass Fertigungsgemeinkosten in einer stationären Fertigungsstätte anfallen und direkt oder indirekt den Produkten zugeordnet werden. Baustellengemeinkosten hingegen entstehen während des Betriebs einer Baustelle. Bei der Kalkulation ist es wichtig, zwischen Kosten der Vorfertigung und Montage zu unterscheiden, insbesondere bei den Personalkosten, die korrekt angegeben werden müssen. Gemeinkosten werden über Verteilungsschlüssel den verkaufbaren Leistungen zugeordnet.

 

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Fertigungsgemeinkosten fallen wegen der Bereithaltung eine stationären Fertigungsstätte (Werkstatt) an. Im Rahmen der Baukalkulation spielen die Kosten der Vorfertigung bei einem geteilten Produktionsprozess eine Rolle. Bauteile (zB Stahlbau, Fassadenbau, Bau von Schaltschränken) werden in der Produktionsstätte vorgefertigt und anschließend auf einer Baustelle montiert.

Bei der Vorfertigung fallen Kosten an, die dem Produkt (zB der Tonne Stahlbauteil) direkt zugeordnet werden kann (Einzelkosten der Fertigung). Weiters fallen auch noch Kosten an, die nicht direkt zugeordnet werden können (Kosten der Halle, der Maschinen usw). Diese Gemeinkosten werden über einen Verteilungsschlüssel den verkaufbaren Leistungen zugerechnet.

Fertigungsgemeinkosten können nur auf die Einzelkosten der Vorprodukte bezogen werden, sie können aber auch auf die gesamte Leistung (inkl der Monage) bezogen werden. Der Kostenträger ist in der betrieblichen Kostenrechnung festzulegen.

Fertigungsgemeinkosten können auch in den Geschäftsgemeinkosten aufgehen.

Baustellengemeinkosten fallen wegen dem Betrieb einer Baustelle an.

Bei der Kalkulation der Personalkosten ist anzugeben, ob sich der ermittelte Personalpreis auf die Vorfertigung oder die Montage bezieht (K3-Blatt, Angabe im Blattkopf). Siehe dazu die Info zu den K-Blättern oder das K3-Kalkulationstool.

 

Weiterer Informationen

Ein Verfahren für die Zuordnung finden sie unter der Info Nr 17.

Informationen zu Geschäfts- und Baustellengemeinkosten finden sie unter der Info Nr 03.

Beachten Sie auch das Beispiel 02 in der Mittellohnpreisbroschüre für die Eisen und Metall verarbeitenden Gewerbe.

Allgemein zur Baukalkulation: Baukalkulation, Kostenrechnung und ÖNORM B 2061.

 

Beitrag vom 16.03.2022 / geändert 13.10.2023

Quicklinks

Eine Tool-Sammlung stellt nützliche Hilfen für Kalkulation und Nachtragsmanagement zur Verfügung. Ein für alle Branchen (Gewerbe, Kollektivverträge) verwendbares K3-Blatt-Kalkulationstool ist ebenfalls verfügbar.

Andreas Kropik

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